Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)


I. Allgemeines
Folgende Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) sind Bestandteil aller Verträge (in schriftlicher sowie elektronischer Form) mit

PIXELCENTER Webdesign,
Mathias Nagel
Otto-Lauffer-Straße 21
37077 Göttingen (Im Folgenden: PIXELCENTER).

Es gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. AGB von Vertragspartnern gelten nur insoweit, als PIXELCENTER ihnen ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
Nebenabreden sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich per Briefpost oder E-Mail bestätigt wurden. Mündliche Aussagen sind grundsätzlich unverbindlich.

II. Angebot
Unsere Angebote verstehen sich freibleibend und unverbindlich.
PIXELCENTER ist gem. § 19 UStG von der Umsatzsteuer befreit, so dass keine Umsatzsteuer ausgewiesen bzw. erhoben wird und erteilte Rechnungen nicht zum Vorsteuerabzug berechtigen.

III. Auftragserteilung
Die Auftragserteilung muss in schriftlicher Form oder per E-Mail erfolgen.
Bestellungen des Auftraggebers werden von PIXELCENTER durch schriftliche Auftragsbestätigung per E-Mail, per Fax oder Briefpost angenommen. Internet-Bestellungen (durch E-Mail/Formularversand) sind auch ohne Unterschrift für den Auftraggeber bindend. Auf Anfrage ist eine Auftragserteilung per Post oder per Fax nachzureichen.

IV. Leistungsumfang, Abrechnung
Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem Angebot bzw. der Auftragsbestätigung von PIXELCENTER. Die Abrechnung erfolgt in der Regel nach aufgewendeten Stunden.

Der Auftraggeber verpflichtet sich zur Angabe aller ordnungsgemäßen und erforderlichen Daten sowie Bereitstellung von Designvorgaben, Inhalten, Logos soweit vorhanden und sonstigen Daten bzw. Informationen, die zur Durchführung des Auftrags notwendig sind.
Soweit nicht anders vereinbart, werden Internetseiten von PIXELCENTER so programmiert, dass sie mit den aktuellen Browserversionen von Firefox, Internet Explorer und Google Chrome korrekt dargestellt werden. Abweichungen in der Darstellung zwischen den Browsern sind möglich. Alle weiteren technischen Funktionen und Standards bedürfen der Absprache.

PIXELCENTER ist berechtigt, jederzeit Abschlagsrechnungen für bereits angefallene Arbeitsstunden zu erteilen, unabhängig von den Voraussetzungen des § 623a BGB.

PIXELCENTER ist ferner berechtigt, angemessene Anzahlungen zu verlangen, oder erst nach Erhalt der vollständigen Zahlung zu liefern. Die vollständige Vergütung ist spätestens bei Abnahme fällig.

V. Zahlungsbedingungen
Der Auftraggeber kommt ohne weitere Erklärung von PIXELCENTER 30 Tage nach der Abnahme in Verzug, soweit er nicht bezahlt hat. Soweit nicht anders vereinbart, sind alle Rechnungen sofort ohne Abzug fällig. Bei Überschreitung der Zahlungsfristen sind wir berechtigt, die gesetzlich festgesetzten Verzugszinsen sowie Fälligkeitszinsen zuzüglich einer Verwaltungsgebühr zu erheben. Alle Kosten eines gerichtlichen Mahnverfahrens sind vom Schuldner zu tragen.

Im Falle des Vorhandenseins von Mängeln steht dem Auftraggeber ein Zurückbehaltungsrecht nicht zu, soweit dies nicht im angemessenen Verhältnis zu den Mängeln und den voraussichtlichen Kosten der Nacherfüllung (insbesondere Mängelbeseitigung) steht. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Ansprüche und Rechte wegen Mängeln der Arbeiten geltend zu machen, wenn er fällige Zahlungen nicht geleistet hat und der fällige Betrag (einschließlich etwaige geleisteter Zahlungen) in einem angemessenen Verhältnis zu dem Wert der – mit Mängeln behafteten – Leistungen steht.

VI. Eigentumsvorbehalt
Gelieferte Ware und alle damit verbundenen Rechte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.

VII. Urheberrecht
Das Urheberrecht für veröffentlichte, von PIXELCENTER erstellte Objekte (Internetseiten, Scripte, Programme, Templates, Grafiken, Fotografien, Logos) bleibt allein bei PIXELCENTER. Der Auftraggeber erhält mit der vollständigen Bezahlung, wenn nicht anders vereinbart, die Nutzungsrechte für die erstellten Objekte. Eine Vervielfältigung oder Verwendung solcher Objekte in anderen elektronischen oder gedruckten Publikationen, insbesondere auf anderen Internetseiten, ist ohne ausdrückliche Zustimmung von PIXELCENTER nicht gestattet.

PIXELCENTER hat das Recht, alle Projekte in die Liste seiner Referenzen aufzunehmen und auf den erstellten Objekten durch eine Verlinkung auf seine Urheberschaft hinzuweisen.

VIII. Lieferzeit
Liefertermine bedürfen der schriftlichen Vereinbarung. Für die Dauer der Prüfung von Entwürfen, Demos, Testversionen etc. durch den Auftraggeber ist die Lieferzeit jeweils unterbrochen. Die Unterbrechung wird vom Tage der Benachrichtigung des Auftraggebers bis zum Tage des Eintreffens seiner Stellungnahme gerechnet. Verlangt der Auftraggeber nach Auftragserteilung Änderungen des Auftrags, welche die Anfertigungsdauer beeinflussen, so verlängert sich die Lieferzeit entsprechend. Bei Lieferverzug ist der Auftraggeber in jedem Falle erst nach Stellung einer angemessenen Nachfrist von mindestens zwei Wochen zur Ausübung der ihm gesetzlich zustehenden Rechte berechtigt.

IX. Korrekturen / Abnahme / Beanstandungen
Korrekturen und Änderungen, soweit sie 10 % der reinen Entwicklungskosten nicht überschreiten, sind in pauschalen Angebotspreisen enthalten. Änderungsverlangen bedürfen der Schriftform. Für mündlich oder fernmündlich aufgegebene Änderungen kann keine Haftung übernommen werden.

Die Abnahme erfolgt durch einen Freigabevermerk. Geht in einer Frist von 14 Tagen nach Übergabe der Projektergebnisse keine detaillierte schriftliche Mängelrüge ein, so gelten die abgelieferten Projektergebnisse als abgenommen bzw. freigegeben, so dass gem. IV. die vollständige Vergütung fällig wird. Urlaubszeiten unterbrechen diese Regelungen nicht. Sie sind von beiden Seiten rechtzeitig anzukündigen. Als rechtzeitig gilt eine Vorlaufzeit von zwei Wochen.

Eventuelle Beanstandungen haben unverzüglich nach Empfang der Arbeitsergebnisse zu erfolgen. Offensichtliche Sach- und Rechtsmängel sind innerhalb von 10 Tagen schriftlich anzuzeigen. Die Mängel sind so detailliert wie möglich zu beschreiben.

X. Rücktrittsrecht
PIXELCENTER behält sich das Recht vor, auch nach Vertragsabschluss den Auftrag aus Gründen abzulehnen, die für das Unternehmen eine Vertragsdurchführung unzumutbar machen. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn der Auftrag urheber-, wettbewerbs-, presse-, strafrechtliche oder sonstige rechtliche Bestimmungen verletzt.

Der Auftraggeber hat das Recht, über die Gründe der Zurückweisung informiert zu werden. Kann vom Auftraggeber kein neues, den Anforderungen des Unternehmens entsprechendes Material zur Verfügung gestellt werden, hat der Auftraggeber Anspruch auf Rückerstattung bereits geleisteter Zahlungen. Trifft PIXELCENTER an der Unzumutbarkeit der Vertragsdurchführung kein Verschulden, so sind von diesem Rückerstattungsanspruch Kosten in Abzug zu bringen, die PIXELCENTER bereits entstanden sind.
Weitergehende Ansprüche des Auftraggebers sind ausgeschlossen. Sind in einem solchen Fall seitens des Auftraggebers noch keine Zahlungen erfolgt, so kann PIXELCENTER den Ersatz für bereits entstandene Kosten verlangen.

XI. Stornierung
Tritt der Auftraggeber nach Erteilung des Auftrages zurück, so werden Stornierungskosten in Höhe des PIXELCENTER bereits entstandenen Aufwands, mindestens jedoch 75 % der Auftragssumme fällig. Als Rechnungsdatum gilt in diesem Fall der Termin der Stornierung. Eine Stornierung hat in jedem Fall schriftlich zu erfolgen.

XII. Gewährleistung
PIXELCENTER ist im Rahmen der Nacherfüllung in keinem Fall zur Neuherstellung des gesamten Werks verpflichtet. Das Verlangen des Auftraggebers auf Nachbesserung hat schriftlich zu erfolgen. PIXELCENTER ist für die Nachbesserung eine Frist von zwei Wochen einzuräumen.

PIXELCENTER haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit von PIXELCENTER, eines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen sowie bei einer fahrlässig verursachten Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Im Übrigen haftet PIXELCENTER nur, soweit ein Mangel arglistig verschwiegen wurde oder eine Garantie für die Beschaffenheit des Leistungsgegenstandes übernommen wurde.

Die vorstehenden Regelungen gelten für alle Schadensersatzansprüche, und zwar gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Mängeln, der Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis oder aus unerlaubter Handlung. Sie gelten auch für den Anspruch auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen. Im Fall des Verzugs von PIXELCENTER wird die Haftung auf insgesamt 50 % des Wertes der Leistung begrenzt. Abs. 2 bleibt unberührt. Weitergehende Ansprüche des Auftraggebers sind ausgeschlossen.

Die Verjährungsfrist für Ansprüche und Rechte wegen Mängeln der Leistung – gleich aus welchem Rechtsgrund –beträgt ein Jahr. Diese Verjährungsfrist gilt jedoch nicht im Falle des Vorsatzes oder bei arglistigem Verschweigen eines Mangels. Sie gilt für Schadensersatzansprüche zudem nicht bei einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung sowie in den Fällen einer schuldhaft verursachten Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Die Verjährungsfristen gelten auch für den Ersatz vergeblicher Aufwendungen.

Die Verjährungsfrist beginnt mit der Abnahme.

Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Auftraggebers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.

XIII. Haftungsausschluss für Materialien des Auftraggebers
Wir übernehmen keine Haftung für die Inhalte der uns zur Verfügung gestellten Materialien. Wir gehen davon aus, dass der Auftraggeber die uns überlassenen Materialien auf ihre inhaltliche Korrektheit sorgfältig überprüft hat und die Einhaltung urheber-, wettbewerbs-, presse-, strafrechtlicher oder sonstige rechtlicher Bestimmungen sichergestellt hat.

XIV. Datensicherheit
Der Auftraggeber spricht uns von sämtlichen Ansprüchen Dritter hinsichtlich der überlassenen Daten frei. Soweit Daten an uns – gleich in welcher Form – übermittelt werden, stellt der Kunde Sicherheitskopien her.

XV. Wirksamkeit von Vertragsklauseln
Sollte eine oder mehrere Bestimmungen des Vertrages rechtsunwirksam sein oder werden, bleiben alle anderen Bestimmungen davon unberührt. Die unwirksame Bestimmung muss dann durch eine rechtswirksame Bestimmung, die den gleichen Sinn hat, ersetzt werden.

XVI. Gerichtsstand, Erfüllungsort
Erfüllungsort für alle Leistungen von PIXELCENTER ist Göttingen. Alleiniger Gerichtsstand ist bei allen aus dem Vertragsverhältnis sich ergebenden Streitigkeiten Göttingen.

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